Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltung der AGB

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen dem Auftragnehmer und dem Auftraggeber, insbesondere für die Fertigung, Lieferung und Bearbeitung von Ersatzteilen im Bereich CNC- und Metallbearbeitung. Abweichende Vereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

1.2. Die Geltung etwaiger Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich ausgeschlossen, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

1.3. Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte zwischen den Parteien, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.

2. Angebote und Vertragsabschluss

2.1. Angebote des Auftragnehmers sind freibleibend und unverbindlich, sofern nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich bezeichnet. Technische Änderungen, die der Verbesserung der Produkte oder der Sicherheit dienen, bleiben vorbehalten.

2.2. Ein Vertrag kommt erst durch schriftliche Auftragsbestätigung des Auftragnehmers oder durch tatsächliche Leistungsausführung zustande. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der schriftlichen Bestätigung.

2.3. Zeichnungen, Maße, Modelle oder Muster dienen der Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart.

3. Preise und Zahlungsbedingungen

3.1. Sämtliche Preise verstehen sich zuzüglich gesetzlicher Umsatzsteuer und exklusive Verpackung, Transport, Versicherung und sonstiger Nebenkosten, soweit nicht anders schriftlich vereinbart.

3.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, Preisanpassungen vorzunehmen, falls nach Vertragsabschluss Kostensteigerungen bei Material, Energie oder Lohnkosten eintreten. Dies gilt insbesondere bei Mehrkosten über 5 % des vereinbarten Auftragswertes.

3.3. Zahlungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Skonti bedürfen einer ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

3.4. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen gemäß § 456 UGB. Weitere Ansprüche, insbesondere auf Schadensersatz wegen Zahlungsverzug, bleiben vorbehalten.

4. Beigestellte Materialien, Zeichnungen und Daten

4.1. Beigestellte Materialien, Zeichnungen oder sonstige Unterlagen des Auftraggebers werden vom Auftragnehmer nur auf ausdrückliche Anweisung und nach Maßgabe der vom Auftraggeber bereitgestellten Informationen verarbeitet. Der Auftraggeber garantiert deren Richtigkeit, Vollständigkeit und Eignung.

4.2. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die bereitgestellten Materialien zu prüfen, jedoch ohne Haftung für deren Qualität, Tauglichkeit oder Fehlerfreiheit.

4.3. Schäden oder zusätzliche Kosten, die durch fehlerhafte, ungeeignete oder verspätet bereitgestellte Materialien entstehen, trägt der Auftraggeber.

5. Lieferung, Fertigstellung, Lieferverzug

5.1. Liefer- und Fertigstellungstermine werden nach bestem Wissen angegeben, jedoch nur dann verbindlich, wenn sie schriftlich vom Auftragnehmer bestätigt wurden.

5.2. Höhere Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, Materialengpässe oder Lieferverzögerungen bei Zulieferern berechtigen den Auftragnehmer, die Lieferfrist angemessen zu verlängern.

5.3. Bei Lieferverzug haftet der Auftragnehmer nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers, insbesondere entgangener Gewinn oder Folgeschäden, sind ausgeschlossen.

6. Abnahme, Einbau, Nutzung und Gewährleistung

6.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die gelieferte Ware unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von 8 Tagen nach Lieferung, auf offensichtliche Mängel zu prüfen und diese schriftlich anzuzeigen.

6.2. Unterbleibt die fristgerechte Mängelrüge, gilt die Lieferung als genehmigt. Offensichtliche Mängel, die nicht rechtzeitig gerügt werden, können nachträglich nicht mehr geltend gemacht werden.

6.3. Die gesetzliche Gewährleistungsfrist beträgt, soweit gesetzlich zulässig, 6 Monate ab Lieferung. Für Mängel, die aus der Nutzung beigestellter Materialien oder fehlerhafter Vorgaben resultieren, wird keine Gewähr übernommen.

6.4. Der Auftraggeber ist selbst verantwortlich für den fachgerechten Einbau, die bestimmungsgemäße Verwendung und die Einhaltung aller einschlägigen Sicherheitsvorschriften der gelieferten Teile. Alle notwendigen behördlichen Genehmigungen, Eintragungen oder Abnahmen obliegen ausschließlich dem Auftraggeber.

6.5. Bei Einsatz der gelieferten Teile im Motorsport, bei Wettbewerben oder auf Rennstrecken erfolgt dies ausschließlich auf Risiko des Auftraggebers. Jegliche Haftung des Auftragnehmers für Personen-, Sach- oder Folgeschäden, auch bei nachgewiesener Mangelhaftigkeit oder fehlerhaftem Einbau, ist ausgeschlossen.

6.6. Der Auftragnehmer übernimmt keine Verantwortung für Schäden oder Ausfälle, die durch unsachgemäße Kombination mit Fremdprodukten oder nicht freigegebenen Modifikationen entstehen.

7. Eigentumsvorbehalt

7.1. Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Auftragnehmers.

7.2. Eine Weiterverarbeitung, Verbindung oder Vermischung mit anderen Waren erfolgt im Namen und Auftrag des Auftragnehmers, solange das Eigentum noch nicht übertragen wurde.

8. Haftung

8.1. Der Auftragnehmer haftet ausschließlich für Schäden aus vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung, ausgenommen Schäden, die auf fehlerhaften Einbau, unsachgemäße Verwendung, Motorsport- oder Wettbewerbsbetrieb zurückzuführen sind.

8.2. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfall, Mangelfolgeschäden oder sonstige mittelbare Schäden ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

8.3. Für Fehler, die auf Kundenangaben, beigestellten Materialien, Einbau oder externe Einflüsse zurückzuführen sind, wird keine Haftung übernommen.

9. Schutzrechte, Geheimhaltung

9.1. Alle Konstruktionszeichnungen, Werkzeuge, Programme, Modelle und sonstige Unterlagen bleiben geistiges Eigentum des Auftragnehmers.

9.2. Der Auftraggeber verpflichtet sich, alle überlassenen Daten vertraulich zu behandeln und Dritten nicht zugänglich zu machen. Dies gilt über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus.

10. Verjährung

10.1. Ansprüche des Auftraggebers aus Gewährleistung oder Schadenersatz verjähren innerhalb von 6 Monaten nach Lieferung, soweit nicht zwingendes Recht eine längere Frist vorsieht.

11. Gerichtsstand und Recht

11.1. Es gilt ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

11.2. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus dem Vertragsverhältnis ist, soweit gesetzlich zulässig, das sachlich zuständige Gericht am Sitz des Auftragnehmers.

11.3. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.